Fördermöglichkeit für Investitionen und Anschaffungen für die Gastonomie-Branche

Dr. Daniela Sommer

Dr. Daniela Sommer (SPD): Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum erforderlich

Dr. Daniela Sommer informiert über die neue Fördermöglichkeit des Landes Hessen für Investitionen und Anschaffungen für die Gastonomie-Branche. Mit dem Gaststätten-Sonderprogramm des Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stehen für die Gaststätten im ländlichen Raum insgesamt 10 Millionen Euro Förderung zur Verfügung. In diesem Jahr gibt es für die Betriebe gleich zwei Mal die Möglichkeit, 45 Prozent Zuschuss für ihre Investitionen zu erhalten. Die beiden fest eingeplanten Förderaufrufe beginnen am 16. März und am 17. August und bieten jeweils acht Wochen lang die Gelegenheit, bei der WIBank Förderanträge zu stellen.

Mit dem Gaststätten-Sonderprogramm werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro gefördert. Hierzu zählen beispielsweise die Gastraumrenovierung, der Bau einer neuen Außenterrasse oder die Anschaffung moderner Küchengeräte. Die Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Im Jahr 2023 sind weitere Förderaufrufe vorgesehen, Ende 2023 läuft das Gaststättensonderprogramm aus.

Dr. Daniela Sommer sagt: „Es ist gut, dass das Land eine Förderung schafft. Besser wäre aber gewesen, diese zuvor mit den Erforderlichkeiten der Branche abzustimmen! Es ist wichtig, dass die Förderung auch ankommt, damit die Gastronomie – auch im ländlichen Raum – gestärkt werden kann.“ Aus der heimischen Gastronomie heißt es indes, eine finanzielle Förderung sei gut, aber das vorgestellte Programm habe eine zu geringe Resonanz. Dies liege daran, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der Mut zu Investitionen sehr gering sei. Außerdem sei die Investitionssumme von ab 15.000 € vielleicht für kleine und Kleinstbetriebe schon zu hoch im Ansatz.

Sommer sagt diesbezüglich: „Vielleicht wäre das Sonderprogramm bei einer Einstiegssumme von 10.000 € attraktiver, passgenauer und besser für viele Betriebe. Eine Förderung – das bleibt unbenommen – ist wichtig, um die Gastronomie nach diesen schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten und zu stärken. Ich hoffe sehr, dass einige unserer heimischen Gastronomen dennoch von dem Programm profitieren können!“

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der WIBank erhältlich. https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-560036