Schwarzgrün muss Kindern heute, nicht erst morgen, Chancengleichheit ermöglichen – Landkreis Waldeck-Frankenberg muss Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf den Weg bringen

Dr. Daniela Sommer

Die heimische Abgeordnete und parlamentarische Geschäftsführerin Dr. Daniela Sommer sagte zur gestrigen Debatte zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen im Hessischen Landtag:

„Die Zeit für die Umsetzung des Rechtsanspruchs ist knapp. Bereits ab 2026 haben alle Erstklässler einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz an einer Grundschule in erreichbarer Nähe. Dafür fehlen in Hessen nach einer Studie aus dem letzten Herbst noch ca. 62.400 Plätze und zwischen 2.400 und 3.600 pädagogische Vollzeitstellen. Wer glaubt, die Realisierung des Rechtsanspruchs sei ein Selbstläufer, der irrt. Hessen muss jetzt handeln und einen Ausbauplan vorlegen. Wir brauchen mehr Plätze und vor allem mehr Fachpersonal. Trotz wortreicher Lobeshymnen auf den Ganztag genügen die meisten hessischen Angebote dem Rechtsanspruch derzeit noch nicht. Grundschulen mit einem Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Tagen sind eine Rarität, vor allem im ländlichen Raum.“

Wenn Erstklässler schon um 13 Uhr hungrig vor der Türe stünden, sei es schwierig, einer Berufstätigkeit nachzugehen. „Deshalb gehen wir davon aus, dass mit dem Rechtsanspruch mehr Kinder und Eltern den Ganztag nutzen werden. Das ist auch gut, weil der Rechtsanspruch zu mehr Chancengleichheit führen wird und insbesondere Kinder mit Bildungsbenachteiligung von der individuellen Förderung profitieren werden.“ Sommer betont mit ihrer Fraktion, dass Bildung und Inklusion nicht am Vormittag enden dürften und die Angebote auch am Nachmittag für alle Schülerinnen und Schüler und überall zur Verfügung stehen müssten. „Der Rechtsanspruch gilt in ganz Hessen und muss daher in jedem Stadtteil und jedem Dorf sichergestellt werden. Was am Vormittag gilt, muss auch am Nachmittag gelten: Kurze Beine, kurze Wege.“

Für die Qualität von Ganztagsschulen und -angeboten seien neben ausreichendem und gutem Personal und Räumlichkeiten auch Kooperationen mit außerschulischen Partnern erforderlich. Mehr und bessere Angebote könnten Städte und Kreise nicht aus dem Boden stampfen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs verursache Kosten, die von Land, Bund und Kommunen gestemmt werden müssten. Die Landesregierung sei daher gut beraten, sich jetzt mit den Schul- und Kitaträgern an einen Tisch zu setzen und offene Fragen rund um Platzbedarf und Standards zu klären, anstatt die Verantwortung und die Kosten auf untere Ebenen abzuschieben. Auch die Schulen, an denen die Umsetzung erfolgen solle, müssten frühzeitig eingebunden werden.

Der Kreistag wird sich am kommenden Montag ebenfalls mit der Thematik beschäftigen, da im September Bundestag und Bundesrat den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für alle Grundschulkinder beschlossen haben. Umgesetzt werden soll der Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2026/27 aufwachsend ab dem 1. Schuljahr sowie im Schuljahr 2028/29 für alle Grundschulkinder bis zum 4. Schuljahr. Die Koalition aus SPD und CDU in Waldeck-Frankenberg haben daher, um diesem Rechtsanspruch Rechnung zu tragen, einen Antrag zur Vorbereitung der Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen eingebracht.