Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling zu den Gefahrenverhütungsschauen

Kalr-Heinz Kalhöfer-Köchling

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Gefahrenverhütungsschau ist eine regelmäßige behördliche Begehung von Gebäuden, Betrieben und Einrichtungen gemäß § 15 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG). Dabei werden die Benutzbarkeit der Rettungswege, die Löschgeräte sowie die brandschutztechnischen Einrichtungen der Gebäude in Augenschein genommen und deren Funktionsfähigkeit überprüft. Die Gefahrenverhütungsschau dient der Feststellung und Beseitigung von Brandgefahren. Ihr Ziel ist es, brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen zu erkennen sowie Maßnahmen zu veranlassen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. Die Gefahrenverhütungsschau wird normalerweise in zeitlichen Abständen zwischen einem und fünf Jahren durchgeführt und ist kostenpflichtig.

Die Schau ist personal- und zeitintensiv. Davon konnte ich mich bei einer im Herbst 2019 durchgeführten Schau auf dem Gelände des Amtsgerichts Korbach selbst überzeugen. Bei konzentrierter Arbeit dauerte allein die Schau, an der mehrere Mitarbeiter des Landkreises (und mehrere des Amtsgerichts und des Hessischen Gebäudemanagements) beteiligt waren und bei der das Grundstück und die drei nicht sehr großen Gebäude des Gerichts besichtigt wurden, einen ganzen Tag. Anschließend muss dann noch ein Bericht geschrieben und schließlich muss kontrolliert werden, ob eventuelle Mängel beseitigt wurden.

Für uns als SPD ist deswegen nachvollziehbar, dass diese Prüfintervalle angesichts der Personalsituation und vordringlicherer anderer Prüfaufgaben gerade im Jahr 2019, wie etwa der Lebensmittelkontrolle, nicht immer eingehalten werden können.

Vielen Dank.