Dr. Harald Schaaf zur Berichterstattung über die Einfuhr von Gülle und Gärresten

 

Die Situation

Der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an den KA, vom Regierungspräsidium (RP) Kassel Angaben zu den jährlichen Einfuhrmengen von Güllen und Gärresten aus den deutschen und niederländischen Überschussgebieten zu erhalten, ist ein unbilliges Verlangen aller am Umweltschutz interessierten Bürger:innen des stark betroffenen Landkreises Waldeck-Frankenberg und insbesondere des Waldecker Landes.

Entsprechend haben die Koalitionsfraktionen SPD und CDU einen weiteren, inhaltlich ähnlichen Antrag gestellt. Der Bericht des RP soll jährlich wiederkehrend erfolgen.

Was ist das Problem mit diesen Güllen

Transportfrage:

Das Ausmaß der Gülleimporte zu quantifizieren heißt zu ermitteln, wieviel Wagenladungen aus den Überschussgebieten nach Waldeck-Frankenberg gelangen. Immerhin ist klar, dass hier LKW zum Einsatz kommen, die bis zu 26 t laden können.

Problematik der Importprodukte:  

Die Güllen und Gärreste stammen aus viehhaltenden landwirtschaftlichen Großbetrieben Nordwestdeutschlands und der Niederlande, die mit maximaler Intensität Tierproduktion betreiben, jedoch selbst über keine bzw. zu wenig eigene Flächen verfügen, um selbst zu verwerten.

Da kein Transportunternehmer Wasser durch die Gegend fährt, werden diese Güllen und Gärreste z.T. auch aktiv in ihren Nährstoffgehalten aufkonzentriert. Diese Nährstoffkonzentrate können in kleiner Menge nur eingeschränkt oder auch überhaupt nicht dosiergenau ausgebracht werden. Die analytisch festgestellten Phosphor- und Stickstoffgehalte sind der Produktionsintensität geschuldet wesentlich größer als die heimischer Güllen und Gärreste. Damit ist ein Verstoß gegen Auflagen der Düngeverordnung (DüV) vorprogrammiert.

Was bedeutet das für den Wasserschutz

Diese Güllen und Gärreste kommen zusätzlich nicht von Einzelbetrieben und auch nicht von einzelnen Tierarten. Sie werden vielmehr transportgerecht gemischt. Weil auch in Mengen Hühnertrockenkote in dem Gemisch enthalten sind, ist die Ware zwangsläufig aufkonzentriert. Damit sind niedrige und bedarfsgerechte Aufwandmengen für die Waldecker Landwirte nur schwer zu realisieren.

In Hessen werden lt. Düngeverordnung (DüV) Untersuchungen für Wirtschaftsdünger in Problemgebieten (= rote Gebiete) verlangt. Die Tatsache, dass diese Güllen aus verschiedenen Betrieben und zusätzlich von verschiedenen Tierarten in einen Cocktail vor dem Transport gemischt werden, bedeutet für das untersuchende Prüflabor einen erheblichen Aufwand bei Probenahme und Analytik. Die Analysenfehler sind dann z.T. erheblich.

Damit sind überhöhte Anwendungen auf den Flächen der Waldecker Landwirte vorprogrammiert, so dass hieraus eine zusätzliche Wasserschutzproblematik erwächst.

 

Düngeverordnung (DüV) und rote Gebiete

In Kenntnis dieser Zusammenhänge und geschuldet der Tatsache, dass im Waldecker Land vorzüglich Flachbrunnen Nitratgehalte von mindestens 37,5 mg/l (Tendenz steigend sowie in Einzelfällen > 50 mg/l = > Grenzwert) aufweisen, hat das Land Hessen im Kreisteil Waldeck weitere rote Gebiete – das sind Gebiete „mit einem Grundwasserkörper in einem schlechten Zustand“ – ausgewiesen.

In diesen Gebieten muss neben den genannten Wirtschaftsdüngeruntersuchungen die Düngeplanung gegenüber dem in der Düngeverordnung konzipierten Stickstoffbedarf um weitere 20% reduziert werden.

Da die Umsetzung dieses Ziels einer Reihe von Betrieben Umsetzungsprobleme bereitet, wird eindeutig klar, dass Düngerkonzentrate aus den Überschussbetrieben in den roten Gebieten des Waldecker Landes nichts zu suchen haben.

 

Was heißt das für die Waldeck-Frankenberger Landwirtschaft

Da in Waldeck-Frankenberg schwache Verwitterungsböden auch mit geologischen Bruchstellen zwischen den Bodenformationen (hier: Buntsandstein und Zechstein) vorherrschen und weil die eigene Viehhaltung in Waldeck-Frankenberg etwas größer ist als in anderen Teilen Hessens, verschärfen Gülle- und Gärrestkonzentrate die Situation im Wasserschutz vor Ort nicht unerheblich.

Deshalb haben diese Güllen und Gärreste in diesen Gebieten nichts verloren. Zusätzlich werden die vielhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe daran erinnert, dass bereits heute eine N- und P-reduzierte Tierfütterung Grundlage der Beratungspraxis des Landesbetriebs Landwirtschaft (LLH) ist. Diese Vorgaben zu erfüllen bedeutet im Ergebnis einen Beitrag zur Verminderung der Wasserschutzproblematik zu leisten.