Sehr geehrte Damen und Herren,
Mittlerweile haben wir mit den zugelassenen hochwirksamen Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna sowie AstraZeneca erfreulicherweise die Möglichkeit, die Pandemie nachhaltig einzudämmen und so eine drohende dritte Infektionswelle zu verhindern.
Alle Impfstoffe wurden von der Europäischen Arzneimittelagentur,EMA
Gründlich geprüft.
Die Zulassung in der Europäischen Union ist Garant dafür, dass alle Sicherheitsstandards für Impfstoffe erfüllt werden. Ich bin von der Wirksamkeit und dem positiven Nutzen der Impfung überzeugt und empfehle Ihnen, das Impfangebot wahrzunehmen. Impfstoffe gehören zu den am stärksten geprüften Medikamenten und verdienen unser Vertrauen.
Impfreaktionen deutlich von Impfnebenwirkungen unterscheiden
Das RKI hat in einem Faktenblatt: Kurz&Knapp erläutert, welche Impfreaktionen bislang nach einer mRNA Impfung beobachtet wurden:
Schmerz an der Einstichstelle (ca.80%), Müdigkeit (ca.60%), Kopfschmerzen (ca.50%), Muskelschmerzen (ca.30%), Frösteln (ca.30%), Gelenkschmerzen (ca.20%), Fieber (ca.10%) (Stand Januar 2021)
Diese Reaktionen zeigen, dass der Körper sich mit dem Impfstoff auseinandersetzt – was ganz wichtig ist!
Neben der Wirkung kann es bei der Anwendung von Arzneimitteln oder Impfstoffen zu Nebenwirkungen in kürzerem oder längerem Abstand nach der Impfung kommen.
Bei der Impfaufklärung sind die Impfwilligen auf die erwarteten Impfreaktionen/bzw. Nebenwirkungen hinzuweisen. Eine offene Kommunikation ist auch Voraussetzung für eine hohe Impfakzeptanz in der Bevölkerung!
Es ist zu erwarten, dass die Geimpften bei Nebenwirkungen Hilfe bei ihren jeweiligen Hausärztinnen und Hausärzten oder den vertragsärztlichen Notdiensten suchen.
Im Falle von überraschenden Nebenwirkungen müssen dann die Pharmakovigilanzmeldungen an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet werden. Nur so kann eine frühzeitige Zusammenführung von ggfls. bisher nicht bekannten, seltenen Ereignissen gelingen und zur Einschätzung der Zuverlässigkeit der Impfstoffe genutzt werden.
Die Erinnerung über das Deutsche Ärzteblatt vom 21.12.2020 (Melden von Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Covid-19, S. 2513) und die entsprechenden Hinweise in den Fachinformationen der Impfstoffe sind gute Schritte. Ich denke die Kassenärztliche Vereinigung-en oder wissenschaftliche Fachgesellschaften in Verbindung mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und dem Paul Ehrlich Institut ergreifen hier wirkungsvolle Maßnahmen um die Hausärzteschaft zu sensibilisieren.
Schwerwiegende sogenannte unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen sind sehr selten. Angaben zu Art und Häufigkeit der UAW finden sich in der Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs.
Die Erfassung von Impfnebenwirkungen in Deutschland
Das Infektionsschutzgesetz regelt eindeutig die Meldestelle für ein solches Vorkommnis: seit 2001 (20 Jahre!) schreibt das neue Bundesinfektionsschutzgesetz vor, schwere UAWs nach Impfungen direkt an das Paul Ehrlich Institut zu melden.
Meldung des Verdachts einer Impfnebenwirkung
Nach § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung namentlich meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 3 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes in pseudonymisierter Form (personenbezogene Angaben sind unkenntlich zu machen) zu melden.
Die Meldepflicht nach IfSG gilt in jedem Fall. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, dass direkt an den Hersteller oder online direkt an das PEI gemeldet wird. Ein Meldeformular mit einer Falldefinition zum Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung findet man auf den Internet-Seiten des PEI
Auch bei breiter Anwendung wird die Wirksamkeit, Sicherheit und auch die Schutzdauer der COVID-Impfstoffe fortlaufend vom pharmazeutischen Unternehmer selbst sowie durch das Paul-Ehrlich-Institut und die zuständigen Gremien bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) überprüft und bewertet.
Bei Hinweisen auf mögliche Nebenwirkungen kann damit sehr schnell reagiert werden.
Diese Meldestellen sind nicht nur gesetzlich geregelt, sondern auch Ärzten, Apothekern und medizinischem Fachpersonal bekannt.
Gut ist es, wenn man im Meldesystem die Chargennummer angeben kann. (Rückverfolgbarkeit) Deshalb bekommt man diese auch in seinen Impf-Unterlagen mit. Indem man Nebenwirkungen meldet, kann man dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit des jeweiligen Impfstoffes=Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Das Paul-Ehrlich-Institut wird auf seiner Webseite regelmäßig und zeitnah über alle gemeldeten Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen berichten – auch sehr seltene Nebenwirkungen – sofern es Sie geben sollte- können so frühzeitig erkannt bzw. Maßnahmen ergriffen werden. So schreiben die Verantwortlichen auf Ihrer Internetseite.
Wir lehnen deshalb den Antrag ab, das Verfahren ist geregelt und etabliert. Eine Sammlung von Daten auf Landkreisebene würde eine notwendige Meldung nur unnötig verzögern.
Gestatten Sie mir noch eine persönliche Anmerkung zu den Maßnahmen gegen Covid-19 dazu:
„Das Ziel all unserer Maßnahmen ist und sollte bleiben:
die Beendigung der Maßnahmen!
Das sollten wir uns oft – eigentlich täglich sagen und vor Augen führen!
Und bis wir diese beenden können und dürfen, trage ich wann immer notwendig, eine Mund-Nasen-Bedeckung und lasse mich freiwillig impfen: wenn ich an der Reihe bin!“
Bleiben Sie gesund!
Christel Keim