Ruth Piro-Klein

Ruth Piro-Klein
Ruth Piro-Klein

Sehr geehrte Frau Kreistagsvorsitzende,

sehr geehrte Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

meine sehr verehrten Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

mit der Anzahl berufstätiger Eltern, vor allem berufstätiger Mütter steigt der Bedarf an ganztägiger Betreuung vor allem der jüngeren Kinder.

Dem steigenden Bedarf trägt der Landkreis Rechnung, indem verschiedene Angebote in den Schulen zur Verfügung stehen:

Die gesetzliche Grundlage für die unterschiedlichen Betreuungsangebote ist der § 15 Hessisches Schulgesetz.

Die unterschiedlichen Angebote:

  • Ganztagsangebot Profil 1
    • Freiwillige Zusatzangebote an mind. 3 Tagen/Woche von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr
    • Wird aktuell von 26 Schulen angeboten (z.B. MPS Adorf, ALS Korbach, Edertalschule FKB)
  • Ganztagsangebot Profil 2
    • Freiwillige Zusatzangebote an 5 Tagen/Woche von 7.30 Uhr bis 16.00 oder 17.00 Uhr
    • Wird aktuell von 7 Schulen angeboten (Gustav-Stresemann-Gymnasium Bad Wildungen, Burgwaldschule FKB, MPS Sachsenhausen)
  • Ganztagsangebot Profil 3
    • Gelten als Ganztagsschulen
    • an 5 Tagen/Woche von 7.30 Uhr bis 16.00 oder 17.00 Uhr
      • Betreuung
      • Unterricht
      • Verpflichtende Ganztagsangebote
    • Wird aktuell von 2 Schulen angeboten (Kegelbergschule FKB, Paul-Zimmermann-Schule Korbach)

 

  • Pakt für den Nachmittag
    • Integriertes Bildungs- und Betreuungsangebot
    • an 5 Tagen/Woche von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr
    • auch in den Schulferien
    • freiwilliges Angebot
    • Teilnahme nicht verpflichtend
    • Wird aktuell von 16 Schulen angeboten (Grundschule Helenental Bad Wildungen, Ortenbergschule FKB, Grundschule Sachsenberg)

Seit 1990 werden im LK Betreuungen in Schulen angeboten. Sie haben sich in den 30 Jahren von 2 Schulen auf 44 Schulen erweitert.

 

Von den 57 Schulen im LK bieten fast alle Ganztags/Betreuungsangebote an.

Allerdings können nur 2 Schulen, die Förderschulen Kegelbergschule Frankenberg und Paul-Zimmermann-Schule Korbach, als echte Ganztagsschulen gelten.

 

Im Gegensatz zu den freiwilligen Angeboten im „Pakt für den Nachmittag“, so gut sie gemeint sein mögen, sind Unterricht und zusätzliche Angebote in den Ganztagsschulen für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

 

Dadurch könnten unterschiedliche Bildungs- und Unterstützungsvoraussetzungen in den Elternhäusern an allen Schulen ausgeglichen und damit zu mehr Chancengleichheit führen.

 

Bewegungsangebote und eine ausgewogene Ernährung sowie eine professionelle Aufgabenbetreuung wären weitere Vorteile von verpflichtenden Ganztagsbetreuungen. Für Erweiterungen und Neueinrichtungen solcher Ganztagsangebote können die Schulen Zuschüsse des Landes Hessen beantragen. Eine endgültige Zusage des Landes steht für das Schuljahr 2020/2021 noch aus, ist aber bereits angekündigt. Danach können die Schulen die entsprechenden Anträge stellen.

 

Frühe Förderung entscheidet maßgeblich über die spätere Entwicklung. Kleinkinder lernen nicht nur in der Familie, sondern auch im Umgang mit anderen Kindern. Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss das Ganztagsangebot weiterhin verbessert werden. Kindertagesstätten müssen entsprechend gut ausgestattet werden, in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden wurden in den letzten Jahren bedarfsentsprechend sehr viel in den Ausbau investiert.

Das war und ist uns Sozialdemokraten eine Herzensangelegenheit.

So stehen im Jahr 2020 1.719.557€ eigene Mittel als Zuschuss zur Verfügung.

Neben den monetären Mitteln begleitet der Fachdienst Jugend beratend bei der Planung und begleitet die Maßnahmen bis zur Fertigstellung. Auch im Bereich der Qualitätsentwicklung hat sich schon viel getan. So werden für eine gesunde warme Mittagsversorgung großzügig Fördergelder auf Antrag gewährt.

 

Die Öffnungszeiten der Kitas sind in den letzten 10 Jahren den Bedürfnissen der Erziehungsberechtigten weitgehend angepasst worden, sollten aber noch ausgebaut werden. Dazu und zur weiteren Schaffung von Kitaplätzen ist eine enge Zusammenarbeit mit den häufig kirchlichen Trägern nicht nur wünschenswert, sondern dringend erforderlich.

 

Das Jugendamt erteilt bei gestiegenem Bedarf auch Sondergenehmigungen zur Gruppengröße.

Steht in dringenden Fällen kurzfristig ein Kita-Platz nicht zur Verfügung sowie in Randzeiten kann eine Betreuung durch die Kindertagespflege (früher Tagesmütter) erfolgen. Das dort betreuende Personal wird durch Lehrgänge geschult, die die VHS anbietet.

 

In der besonderen Corona-Situation, in der z.B. über Ostern die Schulen und Kitas geschlossen waren, wurde in den Kommunen eine Kindernotbetreuung, auch in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Trägern, eingerichtet.

 

 

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.