In 2./3. Lesung berät der Bundestag heute den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen.
„Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass künftig die Herstellung bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen sowie heimliche Aufnahmen von intimen Körperbereichen unter Strafe gestellt werden.
Die zunehmende Verfügbarkeit von Kameras sowie die Möglichkeit, diese einfach und unauffällig zu nutzen, führen immer häufiger dazu, dass die Rechte von aufgenommenen Personen nicht respektiert werden.
Gemeinsam mit meine Kolleginnen und Kollegen habe ich mich dafür eingesetzt, dass das Fotografieren von Unfallopfern künftig härter bestraft wird. Gaffern drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, wenn sie Tote ablichten. Das hilft, um das Andenken der verstorbenen Person mit Blick auf das schutzwürdige Interesse der Angehörigen zu bewahren.
Erschreckend häufig werden unbefugt und heimlich intime Fotos vor allem von Mädchen und Frauen gemacht. Dabei wird zum Beispiel der Blick unter den Rock oder in den Ausschnitt festgehalten und verbreitet. Bei diesem sogenannten „Upskirting“ und „Downblousing“ verletzt der Täter die Intimsphäre des Opfers und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
Ich begrüße es deshalb sehr, dass wir den Koalitionspartner auch von der Strafwürdigkeit des sog. Downblousings, also dem Fotografieren in den Ausschnitt, überzeugen konnten. Mit dem § 184k des Strafgesetzbuches wird eine neue Strafnorm geschaffen und das Upskirting und Downblousing als Sexualdelikt eingestuft. Nicht geregelt wird die Strafbarkeit der Anfertigung von unbefugten Nacktaufnahmen z.B. in einer Dusche oder Sauna. Hier ist unbedingt noch weiter nachzubessern.“