Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,
Alleinerziehende stehen unter besonderem Druck. Sie müssen häufig die Erziehung ihrer Kinder und alle alltäglichen Herausforderungen allein in die Hand nehmen. Oft ist bei ihnen das Geld knapp, weil sie in Teilzeit arbeiten. Gleichzeitig kommt es vor, dass der andere Elternteil den Kindesunterhalt nur unregelmäßig, nicht in voller Höhe oder gar nicht zahlt. Die Folge ist, dass viele Alleinerziehende und ihre Kinder in der Armutsfalle stecken. Wenn unterhaltspflichtige Eltern nicht für ihre Kinder zahlen, tritt der Staat mit einem Unterhaltsvorschuss in Vorleistung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Juli 2017 bis zum 18. Geburtstag statt bis zum 12. Geburtstag gezahlt wird. Außerdem entfällt die bisherige Begrenzung der Bezugsdauer von 72 Monate. Die uns vorliegende große Anfrage beschäftigt sich mit der Frage, wie sich diese Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes aus dem Jahr 2017 in unserem Landkreis ausgewirkt hat. Die ausführlichen Antworten des Fachdienstes liegen uns vor. Dafür mein herzlicher Dank. Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kreisverwaltung, die diese wichtige Arbeit leisten. Mit der Beantwortung wurde deutlich, dass die Gesetzesänderung gravierende Auswirkungen für die Kinder Alleinerziehender, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes haben. Es ist nicht nur die Fallzahl um mehr als das doppelte gestiegen, was die Notwendigkeit dieser Reform belegt, es sind auch der Beratungsbedarf und die Anforderungen an die Prüfung der Fälle erheblich komplexer geworden. Umso erfreulicher finde ich die Aussage, dass es keinen Rückstand in der Bearbeitung der Neuanträge gibt. Die Ursache hierfür liegt sicher zum einen in einer Aufstockung der Stellen, zum anderen ist sie aber auch in dem Engagement und Können der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begründet. Nicht zufrieden sein können wir mit der Rückgriffquote, dem Anteil, der von den Unterhaltspflichtigen eingetrieben werden konnte. Sie entspricht jedoch dem Bundesdurchschnitt und ich befürchte, dass allein mit der Aufstockung des Personals hier nicht eine Steigerung garantiert werden kann. Viel wichtiger scheint mir zu sein, dass das qualifizierte Personal in dieser Abteilung gehalten werden muss, damit nicht durch häufigen Wechsel zu viel Zeitkapazität für Einarbeitung gebunden ist. Das Wichtigste an dieser Reform ist jedoch, dass sie den Alleinerziehenden und ihren Kindern zugutekommt und damit ein wichtiger Beitrag gegen Kinderarmut geleistet wird. Und damit ist ihr Ziel und Zweck erfüllt.