Gemeinsame Sitzung der SPD-Fraktionen Volkmarsen und Bad Arolsen:
Die SPD-Stadtverordneten aus Volkmarsen und Bad Arolsen haben sich zu einer gemeinsamen Sitzung getroffen. Thema war die zukünftige Organisation der Kommunalen Betriebe Nordwaldeck (KBN). Einig waren sich die Sozialdemokraten, dass ein weiterer Ausbau der Kooperation bei Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sich positiv auf die Gebührenentwicklung auswirken müsse und einen Beitrag dazu leiste, dass Wasser als Grundlage der Daseinsvorsorge in kommunaler Hand bleibe. Außerdem dürfe bei keinem der Partner der Eindruck entstehen, vom jeweiligen anderen dominiert zu werden.
„Willkommen in Nordhessen,“ begrüßte Christel Keim, die Volkmarser Ortsvereinsvorsitzende die Gäste aus Bad Arolsen im Ehringer Schwimmbad. Und es war eine gute Idee von Christel Keim, das Freibad als Tagungsort auszuwählen. Viel Abendsonne im Spätsommer, viele Schwalben über dem Schwimmbecken und ein positiver Rückblick auf die diesjährige Badesaison: 8.000 Badegäste, doppelt so viel wie in anderen Jahren und engagierte Menschen im Trägerverein, die das Bad mit einem städtischen Zuschuss von 10.000,- Euro erfolgreich betreiben.
Die gemeinsame Sitzung war notwendig geworden, da bereits im ersten Quartal 2019 die Weichen für eine „große Lösung“ der Kommunalen Betriebe Nordwaldeck in den Stadtverordnetenversammlungen gestellt werden sollen.
So sollen die KBN als Zweckverband mit eigenem Betriebsleiter geführt werden und die tatsächlichen Vermögensverhältnisse der beiden Städte konkret abbilden.
Stadtrat Udo Jost erläuterte zu Beginn des Gesprächs die Situation in Bad Arolsen und verwies darauf, dass die Bad Arolser Kommunalbetriebe in den vergangenen Jahren dafür gesorgt haben, dass das gesamte Kanalnetz der Stadt in einem hervorragenden Zustand sei. Auch Stadtrat Harald Schacht konnte für das Volkmarser Netz ähnlich positive Aussagen machen, auf die NKB kämen also keine enormen Belastungen wegen eines Sanierungsstaus bei den Netzen zu.
Einig waren sich die SPD-Fraktionäre, dass die „Gebührenhoheit“, also das Recht die Höhe der Wassergebühren zu bestimmen, weiterhin bei der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung bleiben müsse, wobei gleiche Gebühren in beiden Städten folgerichtig und erstrebenswert seien.