Wir wollen die heimischen Betriebe auch durch die Wirtschaftstätigkeit des Landkreises unterstützen.
Neben den privaten Akteuren nehmen auch die Kommunen selbst als Arbeitgeber und Investoren eine wichtige Rolle im Wirtschaftsgeschehen des Landkreises ein. Im fairen partnerschaftlichen Einvernehmen mit den örtlichen Unternehmen wollen wir die Schnittstelle „öffentliche Daseinsvorsorge“ gemeinsam definieren und dadurch festlegen, wo der Landkreis als Auftraggeber und Investor auftreten und wo er als Arbeitgeber dauerhaft zusätzliche Arbeitsplätze generieren kann und soll.
Durch öffentliche Aufträge, etwa im Bereich sozialer Dienstleistungen, die auch durch private Unternehmen ausgeführt werden können, können gleichzeitig zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und zudem die Interessen der Bevölkerung abgedeckt werden.
Die aktuelle Novelle der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ermöglicht zwar die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auf dem Markt der (erneuerbaren) Energieerzeugung, drängt die Kommunen aber noch immer aus zu vielen Feldern zurück, in denen die Privatwirtschaft keine dauerhaften Strukturen zur notwendigen Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger vorhält. Wir setzen uns daher auf Landesebene für eine Reform des §121 HGO ein, um kommunaler wirtschaftlicher Betätigung dort mehr Gestaltungsspielräume zu eröffnen, wo im Einvernehmen mit der örtlichen Wirtschaft keine Verdrängungsgefahr gegenüber privaten Unternehmen besteht.