Sehr geehrter Herr Landrat,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, allen Schülern Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu geben.
In Hessen ist die Konvention noch nicht vollumfänglich umgesetzt. Erst zum Schuljahr 2018/2019 soll eine flächendeckende inklusive Bildungslandschaft entstehen.
Dieser Aufgabe hat sich der Landkreis Waldeck-Frankenberg in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt gestellt, um für unseren flächengroßen Landkreis das bestmögliche Angebot für unsere Schülerinnen und Schüler unterbreiten zu können.
Um der Größe unseres Landkreises und den regionalen Interessen Rechnung zu tragen, sind für unseren Landkreis die Bildung von drei Bündnissen mit einem zentralen Beratungs- und Förderzentrum nach Abwägung aller Aspekte die beste Lösung. Nur so ist eine fachlich ausgestaltete, sonderpädagogische inklusive Grundversorgung sicherzustellen.
Von besonderer Bedeutung für eine Region ist dabei eine möglichst einheitliche Umsetzungsqualität sonderpädagogischen Fachwissens.
Das Erfordernis ergibt sich aus den regionalen Besonderheiten (strukturschwacher, ländlicher und flächengroßer Landkreis) und vor allem der Notwendigkeit, Kompetenzen zu bündeln, Synergieeffekte zu fördern, ein grundlegend einheitliches Leitbild zur Umsetzung der Inklusion in Waldeck-Frankenberg zu entwickeln und um einheitliche Standards zu setzen.
In diesem Kontext ist von besonderer Bedeutung, dass zum Erhalt der seitens der Hessischen Landesregierung zugesicherten Wahlfreiheit zwischen inklusiver und stationärer sonderpädagogischer Förderung die Förderschulangebote in unserem Landkreis auf jeden Fall erhalten bleiben!
Mit inklusiver Bildung wird nichts anderes als Gleichberechtigung eingefordert. Allen Menschen sollen die gleichen Bildungschancen offen stehen, sie sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Potenziale unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, Geschlecht oder sozialen und ökonomischen Voraussetzungen entwickeln zu können. Voraussetzung für den Aufbau eines leistungsstarken und chancengleichen, eines inklusiven Bildungssystems ist es, die Unterschiedlichkeit der Menschen, die verschiedene Begabungen mit sich bringen, als Chance wahrzunehmen.
Inklusion bedeutet, jeden Menschen als wertvoll zu begreifen !!!
Über diese Haltung sollte leicht ein gesellschaftlicher Konsens zu erreichen sein. Sie ist jedoch noch lange nicht selbstverständlich. Deshalb ist Inklusion eine gesellschaftliche Aufgabe, die jeden angeht, und für deren Umsetzung es sich einzustehen lohnt.
Erschreckend ist es dann wie wir im Ausschuss hören mussten, dass Inklusion von der AfD als Ideologie grundsätzlich abgelehnt wird.
Aber das verwundert nicht! Die AfD führt auch in ihrem Wahlprogramm ideologische Debatten fort, die eigentlich überwunden schienen. Differenzierung und Faktenpauken stehen im Mittelpunkt. Die Wünsche Vieler nach individueller Förderung, mehr Zeit zum Lernen, Ganztag und verlässlichen Betreuungsangebote kommen ja ebenso nicht vor.
Inklusion ist nicht über Nacht zu erreichen, sondern bedarf eines langen Atems.
Und: Inklusion beginnt in den Köpfen. Eltern von Kindern mit Förderbedarf müssen sich darauf verlassen können, dass sie in den Schulen Unterstützung und nicht Ablehnung erfahren.
Hier ist die Politik in allen Ebenen gefragt: Ein starkes Bekenntnis zur Inklusion an allen Schularten, klare Zielsetzungen für die Durchsetzung inklusiver Bildung, die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen und die Vermittlung der Botschaft, dass inklusive Bildung zu einem leistungsstärkeren und chancengleichen, zu einem besseren Bildungssystem führt, liegen in der politischen Verantwortung.
Baulich notwendige Entwicklungen zur Barrierefreiheit an allen Schulen werden sukzessive umgesetzt wie uns Frau Frede im Ausschuss berichtete, als lokales Bespiel hatte Sie uns den Fahrstuhl in der Schule Villa R oder beispielsweise den Einbau von Akustikdecken benannt.
Die Herausforderung der personellen Ausstattung mit ausreichend qualifiziertem und Fachweitergebildeten Lehrkräften scheint derzeit in unserem Schulbezirk mit 45 Kräften passgenau zu sein. Inklusion steht in unserem Bundesland jedoch weiter unter Ressourcenvorbehalt es müssen mehr Lehrer für Ihre Aufgaben differenziert aus- und fortgebildet werden. Armin Schwarz hatte uns das im Ausschuss für die Grundschullehrkräfte ja bereits versprochen.
Die Heraufsetzung der Klassengrößen mit inklusiv beschulten Kindern von 20 auf 25 Kinder sind aus unserer Sicht nicht der der richtige Weg und haben die Lehr und Lernbedingungen extrem erschwert, das gehört erneut auf den Prüfstand !
Das dem Kreistag zur Beschlussfassung vorliegende Konzept zur Umsetzung der Inklusion im Landkreis Waldeck-Frankenberg berücksichtigt genau diese Aspekte.
Ich gehe davon aus, dass zum Wohle unserer Kinder im Landkreis hiermit eine gute Struktur zur Umsetzung von Inklusion an Schulen geschaffen wird und zum Schuljahr 2018/2019 ein guter Übergang für die inklusiv arbeitenden Schulen und die Kinder unseres Landkreises gewährleistet ist.
Wir unterstützen inklusive Maßnahmen und Angebote in den Schulen. Deshalb unterstützen wir das vorgelegte Konzept zu 100% und bedanken uns bei allen die dies Konzept mit erarbeitet haben für Ihre gute Arbeit!